MEDIZINRECHTSKANZLEI
DR. STEINBRÜCK
Ihr Experte für Medizinrecht
Beratung und Vertretung im Medizinrecht für Ärzte und Ärztinnen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Kliniken und ärztliche Institutionen.
Spezialisierte und hochqualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung im Medizinrecht ausschließlich für Leistungserbringer und ärztliche Institutionen aufgrund von über 40 Jahren Berufserfahrung – schnell, engagiert und zuverlässig.
Medizinrechtliche Beratung und Vertretung
Mit langjähriger Erfahrung berät Dr. Steinbrück Leistungserbringer, Kliniken und medizinische Organisationen in allen Belangen des Gesundheitswesens. Sein Fokus liegt auf der sorgfältigen Analyse und Erarbeitung einer realistischen Strategie, umsichtigen Beratung, engagierten Vertretung, interessengerechten Verhandlung und, falls nötig, entschiedenen Prozessführung oder kreativen Mediation.
Fachgebiete
Als spezialisierte Kanzlei für Beratung im Medizinrecht bietet Dr. Steinbrück fundierte Expertise für anspruchsvolle Mandate an der Schnittstelle von Recht und Gesundheit. Seine Schwerpunkte mit besonderen Fachkenntnissen liegen aufgrund jahrelanger Subspezialisierung, intensiver Erfahrung und stetiger Fort- und Weiterbildung auf den nachfolgend dargestellten Teilgebieten des Medizinrechts:
Ärztliches Vertragsrecht
Umfassende rechtliche Begleitung bei der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Praxikkauf-,Gemeinschaftspraxis-, Praxisgemeinschafts-, MVZ-, Arztanstellungs-, und sonstigen Kooperationsverträgen jeglicher Art.
Vertragsarztrecht
Beratung im gesamten Vertragsarztrecht, insbesondere bei Gründung und Strukturierung von Praxen, MVZ, Mergers and Acquisitions, Umstrukturierung von Kliniken, Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren, Nachbesetzungen und Sitzverlegungen, Arztanstellungs- und Job-Sharing-Genehmigungen.
Berufsrecht
Umfassende Beratung zu Fragen der "unerlaubten Zuweisung" und Korruption, den §§ 299a und b StGB, zu Approbationsfragen, dem Erwerb von Facharztbezeichnungen sowie Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Disziplinarverfahren.
Krankenhausrecht
Regulatorische und organisatorische Beratung für Krankenhausträger, Gestaltung von Chefarzt-Dienst- und Belegarztverträgen sowie sonstigen Kooperationsverrägen, Mergers and Acquisitions, Umstrukturierung von Kliniken und Beratung zu Versorgungsverträgen.
Praxis & Kooperation
Ärztliches Vergütungsrecht
Beratung bei der Gründung, dem Kauf and Verkauf von Arztpraxen sowie MVZ, Mergers and Acquisitions und bei Praxisbewertungen
Beratung im ärztlichen Vergütungsrecht, insbesondere zu EBM and GOÄ sowie Honorarverteilungsmaßstäben und bei Plausibilitätsprüfungen.
Mediation im Medizinrecht
Honorare
Wir legen großen Wert auf die Transparenz unserer Honorare. Im Erstgespräch, spätestens bei der Mandatserteilung, wird der Mandant eingehend aufgeklärt. In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis; bei der Vertragsgestaltung kann ggf. ein Pauschalhonorar“ vereinbart werden. Rechtsstreite werden i.d.R. nach dem RVG, d. h. der amtlichen Gebührenordnung, abgerechnet. Mischformen bei der Honorargestaltung sind möglich. Das Honorar wird zumeist nach Zeitabschnitten fällig gestellt. Honorarabsprachen werden schriftlich festgehalten.
Begleitung und Moderation von Konflikten zwischen Ärzten untereinander, bei Auseinanderschäften in und unter Kliniken und Teams, Entwicklung einvernehmlicher, rechtlich tragfähiger Lösungen.
Erfahrung & Karriere
1975 — 1979
Studium der Rechtswissenschaften
Akademische Ausbildung an den Universitäten Mainz und München. Abschluss mit dem 1. Staatsexamen.
1980 — 1982
Rechtsreferendariat und Promotion
Juristischer Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) am LG Traunstein, LG Landshut und LG München. Promotion und Lehrstuhlassistenz bei Prof. Dr. Peter Lerche an der Universität München. Abschluss mit dem 2. Staatsexamen.
1982 — 1992
Tätigkeit als Rechtsanwalt für Zivil- und Öffentliches Recht
Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Allgemeinkanzlei für Zivil- und Öffentliches Recht sowie Prozessrecht in München.
1992 — 2002
Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht
Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in einer überregionalen Großkanzlei in München and Berlin. Beginn und Vertiefung der Spezialisierung auf Medizinrecht.
2002 — 2025
Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht
Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2005) mit Schwerpunkt auf der Beratung von Ärztinnen und Ärzten, Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Kliniken im Vertragsarztrecht, ärztlichem Vertragsrecht, Berufsrecht, Krankenhaus- und Vergütungsrecht. Partner in der renommierten Medizinrechtskanzlei Ulsenheimer Rechtsanwälte in München und Berlin.
2002 — 2025
Veröffentlichungen, Vorträge, Lehrtätigkeit, Ehrenämter
Regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge zu aktuellen Themen des Medizinrechts und Lehrbeauftragter der Munich Business School in München. Langjähriges Vorstandsmitglied (Geschäftsführender Ausschuss (GfA) der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV); ehemals stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer München (RAK).
Kanzlei & Anfahrt
Medizinrechtskanzlei Dr. Ralph Steinbrück
Steubstraße 10
81925 München
Telefon: +49 89 99275840
E-Mail: steinbrueck@ra-medr.de
Internet: www.steinbrueck.ra-medr.de
Sie wünschen eine rechtliche Einschätzung oder laufende Beratung im Medizinrecht? Gerne prüfe ich Ihr Anliegen und bespreche mit Ihnen das passende Vorgehen – in der Regel zunächst im Rahmen einer kurzen telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Erstberatung.
Für Ärztinnen, Ärzte, Praxen, Kliniken und MVZ: Wenn Sie medizinrechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und begleite Sie bei Ihren Vorhaben und Entscheidungen.
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